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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06 KA   

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https://dejure.org/2006,106981
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06 KA (https://dejure.org/2006,106981)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.07.2006 - L 3 B 55/06 KA (https://dejure.org/2006,106981)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - L 3 B 55/06 KA (https://dejure.org/2006,106981)
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  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) lässt sich nicht generell festlegen, ab wann ein Verfahren unangemessen lange dauert, insbesondere die Angabe einer festen Jahresgrenze ist angesichts der Unterschiedlichkeit der Verfahren nicht möglich (BVerfG, Beschl. v. 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -).
  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06
    Subjektive - bei objektiver Betrachtung nicht als vernünftig zu wertende - Vorstellungen sind hingegen unerheblich (vgl. BSG SozR 3-1500 § 60 Nr. 1, Senatsbeschlüsse vom 26. Juni und 27. September 2001 - L 3 B 133/01 KA und L3 B 262/01 KA -).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06
    Dies hat es insbesondere für Fragen des Umgangs- und Sorgerechts angenommen, da die Gefahr einer praktischen Präjudizierung in kindschaftsrechtlichen Verfahren wegen des von Erwachsenen abweichenden kindlichen Zeitempfindens besonders groß ist (BVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 -).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06
    Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der vom Standpunkt des Beteiligten aus zu Recht befürchten lässt, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schweren Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und/ oder ein faires und willkürfreies Verfahren (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 23. August 2005 - 5 W 237/05-69 - mwN.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 3 KA 210/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06
    Daraufhin wandte sich die Vorsitzende der für das Verfahren zuständigen 1. Kammer unter dem 21. April 2006 an den Senat und bat um einen Hinweis, ob im Rahmen des hier anhängigen Verfahrens zum Az: - L 3 KA 210/04 - eine Klärung der für die in ihrer Kammer anhängigen Verfahren des Klägers zu erwarten sei.
  • LSG Niedersachsen, 26.06.2001 - L 3 B 133/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06
    Subjektive - bei objektiver Betrachtung nicht als vernünftig zu wertende - Vorstellungen sind hingegen unerheblich (vgl. BSG SozR 3-1500 § 60 Nr. 1, Senatsbeschlüsse vom 26. Juni und 27. September 2001 - L 3 B 133/01 KA und L3 B 262/01 KA -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.09.2000 - L 1 B 97/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 3 B 55/06
    Ob die Verfahrensdauer konkret angemessen ist oder die Annahme eines der Versagung des Rechtsschutzes gleichkommenden tatsächlichen Stillstandes oder einer unangemessenen Verfahrensverzögerung rechtfertigt, lässt sich nur aufgrund aller Umstände im Einzelfall, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Beteiligten aber auch der Komplexität des Falles in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, beurteilen (BVerfG aaO; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15. September 2000 - L 1 B 97/00 -).
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